Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die durch einen chirurgischen Eingriff direkt in den Kieferknochen eingesetzt wird. Diese künstliche Zahnwurzel ist in der Regel schraubenförmig und besteht meist aus Titan. Titan wird vom Körper sehr gut vertragen und verfügt über eine hohe Festigkeit. Auf dem Implantat wird anschliessend ein Zahnersatz befestigt.
Mit der Implantattechnik lässt sich ein einzelner Zahn ersetzen, eine grössere Zahnlücke schliessen oder eine verkürzte Zahnreihe bis zum Ende des Kiefers ergänzen. Durch Zahnimplantate kann aber auch eine Brücke oder eine abnehmbare Prothese in einem komplett zahnlosen Kiefer befestigt werden.
Titan ist ein sehr gut körperverträgliches Material. Bislang sind keinerlei negativen Auswirkungen bekannt.
Grundsätzlich kann der Mensch Reaktionen auf jede Art von Molekülen entwickeln. In Bezug auf Titan oder auch Porzellane sind allergische Reaktionen jedoch selten und äusserst ungewöhnlich. Im Zweifelsfall kann die Patientin oder der Patient Überempfindlichkeiten vor der Behandlung bei einem Dermatologen testen lassen.
Über Zirkonium als Implantatmaterial wird erst seit wenigen Jahren berichtet. Laut aktuellen Beobachtungen kann Zirkonium wie Titan im Körper bedenkenlos eingesetzt werden. Die Verarbeitung ist im Vergleich zu Titan jedoch deutlich aufwendiger und die klinische Anwendung momentan noch wenig erprobt.
Bei guter Pflege und geringem Risiko haben Implantate im Prinzip eine unbeschränkte Lebensdauer – genau wie die natürlichen Zähne auch. Statistiken zeigen aber, dass im Verlaufe von 10 Jahren insgesamt etwa 5 von 100 Implantaten verloren gehen.
In der Schweiz wird seit 1980 implantiert. Der Ersatz eines einzelnen Zahns durch ein Zahnimplantat ist heute in den allermeisten Fällen ein Routine-Eingriff. Die Implantattherapie kann in der Schweiz bereits auf zahlreiche hervorragende Langzeitresultate zurückblicken.
In der Schweiz werden jährlich 75’000–80’000 Implantate eingesetzt.
Die wichtigsten Risikofaktoren sind:
Psychische Erkrankungen werden bei chirurgischen Eingriffen allgemein als Risiko erwähnt. In solchen Fällen sollte die Behandlung besonders sorgfältig geplant werden. Besonders bei Depressionen, einem Leiden, das periodisch und mit unterschiedlichen Symptomen (Niedergeschlagenheit, Angstzuständen etc.) auftreten kann, muss geklärt werden, ob für die Patientin oder den Patienten ein chirurgischer Eingriff zumutbar ist. Dabei sollte auch die Beurteilung des behandelnden Arztes berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gibt es keinen Einwand, Zahnimplantate bei Menschen mit Multipler Sklerose einzusetzen. Für Betroffene ist es allerdings ratsam, die Sache vorgängig mit dem Neurologen zu besprechen.
Osteoporose ist eine Stoffwechselkrankheit des Knochens, bei der die Knochenstruktur zunehmend dünner wird. Die eigentliche Heilungsfähigkeit des Knochens bleibt allerdings bestehen. Ein Zahnimplantat kann in einem solchen Fall problemlos einheilen, vorausgesetzt, dass der notwendige Halt erreicht wird. Die vorhandene Knochenstruktur muss dafür entsprechend dicht sein. Dies kann normalerweise mit einem Röntgenbild überprüft werden. Bei der Wahl des Implantats sollte der Zahnarzt ausserdem eine besonders gute Knochenhaftung berücksichtigen.
60% der Personen, die sich für ein Zahnimplantat entscheiden, sind über 50 Jahre alt.
Das Alter ist nach oben unbegrenzt, sofern die Wundheilung der Patientin oder des Patienten normal ist. Mindestalter für ein Implantat ist 18 Jahre, d.h. nach abgeschlossenem Wachstum.
Zum Zeitpunkt der Implantation muss der Kieferknochen gesund sein. Die Wartefrist nach einem Zahnverlust hängt deshalb von der Ausgangssituation ab. Bei Infektionen, die zu einem Zahnverlust geführt haben, ist eine Wartefrist von mindestens einem Monat angezeigt. Bei Knocheninfektionen muss die Ausheilung des Infektes abgewartet werden. Dazu ist ein Röntgenbild erforderlich.
Die Behandlungszeit – von der ersten Konsultation bis zum fertigen Implantat mit Zahnersatz – dauert in der Regel zwischen drei und neun Monaten. Müssen vor der eigentlichen Implantation noch Zähne gezogen oder muss der Kieferknochen aufgebaut werden, kann die Behandlung länger als ein Jahr dauern.
Beim Eingriff setzt der Zahnarzt das Implantat – meist eine Schraube aus Titan – in den Kieferknochen ein. Titan ist sehr gut verträglich und verfügt über eine hohe Festigkeit. Bis das Implantat vollständig eingeheilt ist, vergehen je nach Situation wenige Wochen oder sogar einige Monate. Danach erfolgt die Herstellung des künstlichen Zahnersatzes, welcher auf der Schraube befestigt wird.
Mit regelmässigen Kontrollen und Anfertigung von Röntgenbildern kann eine beginnende Entzündung relativ rasch festgestellt werden. Die Implantatoberfläche wird mit feinen Kunstfaser-Instrumenten gereinigt und mit feinen Polierpasten poliert. Gleichzeitig werden die Schleimhauttaschen mit einem Desinfektionsmittel gespült. Dieser Vorgang wird in engeren Abständen wiederholt, bis sich die Situation stabilisiert hat. In fortgeschrittenen Fällen müssen kleine Eingriffe und/oder Antibiotika in Betracht gezogen werden.
Ein Knochenaufbau wird bei ungünstigen Knochen- und Schleimhautverhältnissen nötig. In solchen Fällen sind zusätzliche chirurgische Massnahmen vor, während oder nach der eigentlichen Implantation erforderlich.
Der chirurgische Eingriff wird mittels örtlicher Betäubung ausgeführt und ist damit schmerzfrei. Die Beschwerden nach der Operation sind in der Regel gering und können falls nötig mit Schmerztabletten gelindert werden.
Heute stehen uns moderne Computertechnologien und Computersoftware zur Verfügung, die uns erlauben, die Kiefer und den Knochen in dreidimensionalen Bildern detailliert zu analysieren. Dadurch werden die Präzision der Planung und die Vorhersagbarkeit verbessert. Der chirurgische Eingriff wird unter Umständen vereinfacht und präziser. In bestimmten Fällen ist es möglich, die Implantate ohne Schleimhautschnitt einzusetzen. Die Computerunterstützte Therapie ist dann besonders sinnvoll, wenn mehrere Implantate gleichzeitig eingesetzt werden wie zum Beispiel in einen zahnlosen Kiefer.
Es liegen keine klaren Erkenntnisse darüber vor, was passiert, wenn das Implantat längere Zeit nicht belastet ist. Jedoch ist bekannt, dass sich bei einem belasteten Implantat der Knochen an die darauf wirkenden Kräfte anpasst. Fehlen diese Kräfte, ist ein Knochenabbau, den es zu vermeiden gilt, denkbar. Deshalb ist es empfehlenswert, den Zahnersatz nach der Einheilungsphase innerhalb einiger Wochen auf dem Implantat zu befestigen.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, einen Zahnersatz auf einem Implantat zu befestigen: Zementieren oder Verschrauben. Die Wissenschaft ist sich nicht einig, welche Methode die erfolgreichere ist, weil beide Methoden Vor- und Nachteile aufweisen. Für den Patienten ist es ratsam, diese Angelegenheit mit dem behandelnden Zahnarzt zu besprechen.
Die meisten Patientinnen und Patienten sind am Tag nach der Operation wieder arbeitsfähig. Es können allerdings leichte Schmerzen und Schwellungen auftreten wie nach einem anderen zahnmedizinischen Eingriff. In seltenen Fällen kann es zu einem Bluterguss im Gesicht kommen, der nach einigen Tagen wieder verschwindet.
Zahnimplantate brauchen sehr viel Pflege und regelmässige Nachkontrollen. Bei mangelnder Mundhygiene sind Implantate infektionsanfälliger als eigene Zähne.
Dies ist eine Frage der Gewohnheit. Die Zunge ist ein sehr sensibles Organ, das jede Veränderung in der Mundumgebung registriert. So kann es nach dem Setzen eines Zahnimplantats oft einige Wochen oder Monate dauern, bis sich die Zunge an die neue Situation gewöhnt hat.
Nachdem Zahnimplantate gesetzt wurden, müssen sie ungestört während einiger Wochen im Kieferknochen einwachsen können. Die Einheilphase dauert bis zu zwei Monaten. Werden sie während dieser Zeit mechanisch bewegt, ist die Einheilung gefährdet. Bei der so genannten «offenen Einheilung» sollte während der kritischen Zeit vorsichtshalber auf die Benützung einer elektrischen Schallzahnbürste verzichtet werden. Sind die Implantate eingeheilt, können die Zähne problemlos mit Schallzahnbürsten gereinigt werden.
Laut Empfehlungen von Power-Plate-Vertreibern und Trainingszentren wird bei frisch eingesetzten Implantaten, darunter auch Zahnimplantate, von der Anwendung abgeraten. Nach einer problemlosen Einheilungszeit von rund vier Wochen sollte das Training wieder bedenkenlos möglich sein. Wissenschaftlichen Untersuchungen liegen diesbezüglich allerdings nicht vor.
Grundsätzlich gilt, je komplexer die Operation ist, desto länger sollte mit Tauchen gewartet werden. Wenn nach der Implantation Komplikationen auftreten, z. B. durch Erkrankungen, Tabak- oder Alkoholkonsum, muss die Wartezeit nochmals verlängert werden. Erst wenn sich das Zahnimplantat vollständig mit dem Knochen verbunden hat und der endgültige Zahnersatz an Ort und Stelle sitzt, gibt es in Bezug auf das Tauchen keine Risiken für das Implantat oder den Zahnersatz mehr. Die angemessene Wartezeit sollte vom behandelnden Zahnarzt definiert werden.
Die Anforderungen an eine Implantation variieren je nach Komplexität der individuellen Ausgangslage stark. Die Bandbreite beginnt mit relativ einfachen Implantaten beim zahnlosen oder teilbezahnten Patienten im nicht sichtbaren Bereich. Aufwändigere Verfahren sind bei fehlendem Kieferknochen angezeigt. Sehr anspruchsvoll sind zudem ästhetische Versorgungen im Frontzahnbereich. In der Schweiz ist die Implantattherapie Bestandteil der zahnärztlichen Aus- und Weiterbildung. Grundsätzlich können Implantate durch jeden Zahnarzt eingesetzt werden. Da Implantateingriffe immer anspruchsvoller werden, sollte der behandelnde Zahnarzt im Idealfall über eine zusätzliche Weiterbildung in Parodontologie, Oralchirurgie oder rekonstruktiver Zahnmedizin sowie allenfalls bereits über den neu geschaffenen Weiterbildungsausweis (WBA) für orale Implantologie der SSO (Schweizer Zahnärzte-Gesellschaft) verfügen. Es gibt Spezialisten wie auch qualifizierte Allgemeinzahnärzte, die sich spezifisch eine Kompetenz in der Implantologie erarbeitet haben. Sie übernehmen entweder nur das Einsetzen von Implantaten (Schraube) oder die prothetische Versorgung (Zahnaufsatz) oder führen beide Therapien zusammen durch.
«Implantologe» ist in der Schweiz kein geschützter Titel. Deshalb gibt es keine offizielle Liste von implantierenden Zahnärzten. Für den Patienten ist es dringend ratsam, sich vor jeder Therapie über die Qualifikationen und das Leistungsangebot eines Zahnarztes zu informieren. Je nach Fall ist es ratsam, eine Zweitmeinung einzuholen.
Oft ist es unklar, weshalb ein Implantat verloren geht. Es werden verschiedene Ursachen vermutet:
Für ein Einzelimplantat mit Krone ohne Knochenaufbau muss mit Kosten von mindestens 3500 bis 5000 Schweizer Franken gerechnet werden. Dabei sind auch die Arbeiten des Zahntechnikers mitberücksichtigt. Eine Kostenberechnung durch den Zahnarzt und den Zahntechniker vor Beginn der Behandlung ist sinnvoll. Denn jeder Patient benötigt eine für ihn angepasste individuelle Lösung, wobei auch die Anzahl der Implantate je nach Art der Rekonstruktion variiert.
In der Regel übernimmt die soziale Krankenversicherung keine zahnärztlichen Behandlungen. Bei bestimmten schweren Erkrankungen des Kausystems oder Folgen von schweren Allgemeinerkrankungen gehören die dadurch bedingten zahnärztlichen Behandlungen jedoch zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Art. 31 KVG). In solchen Fällen kann unter Umständen auch ein Zahnimplantat von der Krankenversicherung vergütet werden. Bei Zahnverlust infolge eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung nach Abklärung die Kosten für die Implantatbehandlung.
Es ist zu klären, ob ein Behandlungsfehler (Planung, Information, Durchführung) vorliegt. Wie bei allen medizinischen Dienstleistungen kann keine Garantie auf den Behandlungserfolg geleistet werden. Hingegen haftet die behandelnde Person für nicht sachgerechte fachliche Leistungen. Bei Zweifeln sollte ein offenes Gespräch immer der erste Schritt sein und trägt häufig zur Klärung bei. Andernfalls kann bei einem Vertrauensverlust die Begutachtungskommission der kantonalen Zahnärztegesellschaften angerufen werden. Dies allerdings nur, wenn der Zahnarzt Mitglied einer kantonalen Sektion der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO ist.
Die Implantat Stiftung Schweiz hat zum Ziel, die Schweizer Bevölkerung wissenschaftlich fundiert und gut verständlich über die Möglichkeiten und Grenzen der Implantattherapie zu informieren. Sie stellt dazu die nötigen Informationsmittel bereit und führt Aufklärungskampagnen durch. Die Informationen sollen höchsten wissenschaftlichen und ethischen Ansprüchen genügen. Die Stiftung verfolgt keinerlei Erwerbszweck.
An der Implantatstiftung Schweiz beteiligen sich die folgenden Schweizer Fachgesellschaften:
Die Stiftung wird zudem unterstützt durch die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO), die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz und die Zahnmedizinischen Universitätszentren Basel, Bern und Genf.
Die Implantat Stiftung Schweiz vermittelt weder Gutachten noch Zweitmeinungen. Die Begutachtungskommission der Zahnärztegesellschaft des jeweiligen Kantons oder Universitätskliniken können diesbezüglich weiter helfen.