Fragen & Antworten
Was ist ein Zahnimplantat?
Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die durch einen chirurgischen Eingriff in den Kieferknochen eingesetzt wird. Diese künstliche Zahnwurzel ist in der Regel schraubenförmig und besteht aus Titan oder einer Keramik. Auf dem Implantat wird anschliessend ein Zahnersatz befestigt.
Kann ein Implantat allergische Reaktionen im Mundbereich auslösen?
Grundsätzlich kann der Mensch Reaktionen auf jede Art von Molekülen entwickeln. In Bezug auf Reintitan oder auch Keramik auf Zirkonbasis sind allergische Reaktionen im klassischen Stil (Typ 4) ausgeschlossen. Allerdings gibt es unterschiedliche Titanlegierungen und diese können je nach Zusammensetzung immunologische Reaktionen hervorrufen. Im Zweifelsfall wird vor der Behandlung ein allergologischer Test empfohlen.
Ist Zirkonoxid (Keramik) eine Alternative zu Titan?
Zirkondioxid ist eine metallfreie Alternative zu Titan. Aufgrund seiner guten Verträglichkeit ist es eine mögliche Alternative für Allergikerinnen und Allergiker. Es gilt jedoch zu beachten, dass es für Implantate aus Zirkondioxid hauptsächlich wissenschaftliche Daten für den Ersatz eines einzigen Zahnes gibt und deshalb deren Einsatz nur dazu empfohlen werden kann. Zudem stellt die Verankerung des Zahnersatzes auf dem Zirkondioxid Implantat eine mechanische Herausforderung dar, weshalb bei den meisten Zirkondioxid Implantaten die Kronen zementiert werden müssen. Die Zementierung erlaubt keine Reintervention und ist aus biologischer Sicht nicht zu empfehlen. Die Verschraubung einer Krone ist auf einem Titan Implantat einfacher und erlaubt bei Bedarf jederzeit eine einfache Reintervention. Neuere Zirkondioxid Implantate erlauben nun auch eine Verschraubung des Zahnersatzes, wobei es hierzu keine Langzeitdaten gibt.
Wie lange ist die Lebensdauer eines Zahnimplantats?
Bei guter Pflege und geringen gesundheitlichen Risiken haben Implantate im Prinzip eine unbeschränkte Lebensdauer – genau wie die natürlichen Zähne auch. Statistiken zeigen aber, dass im Verlaufe von 10 Jahren insgesamt etwa 5 von 100 Implantaten verloren gehen. Die Lebensdauer wird massgeblich von der Gesundheit der Patientin oder des Patienten beeinflusst. Die typischen Risikofaktoren sind: Rauchen, Diabetes, Erkrankungen des Zahnfleisches (sog. Parodontitis) und Krankheiten oder Medikamente, die die Immunabwehr schwächen.
Welche Voraussetzungen muss man für ein Zahnimplantat haben?
Die Patientin oder der Patient muss in einem guten Allgemeinzustand sein und der Kieferknochen muss für die Verankerung des Implantates intakt sein. Bei einem Knochendefizit kann der Knochen künstlich aufgebaut werden, so dass gleichzeitig oder später ein Implantat eingesetzt werden kann. Die Bereitschaft zur Pflege des Implantates im Rahmen der regulären Mundhygiene und zur regelmässigen Kontrolle bei der Dentalhygiene oder beim Zahnarzt müssen ebenfalls vorausgesetzt werden können.
Welche Risiken bestehen beim Einsetzen eines Zahnimplantats?
Beim Einsetzen des Implantates handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff. Die Wundheilung kann durch Rauchen und allgemein-medizinische Erkrankungen sowie Medikamente eingeschränkt sein. Durch eine sorgfältige Aufklärung vor dem chirurgischen Eingriff werden Patientinnen und Patienten individuell über ihre Risiken im Detail informiert.
Können Zahnimplantate auch bei Menschen, die von Osteoporose betroffen sind, eingesetzt werden?
Osteoporose ist eine Stoffwechselkrankheit des Knochens, bei der die Knochendichte abnimmt. Die eigentliche Heilungsfähigkeit des Knochens bleibt allerdings bestehen. Ein Zahnimplantat kann in einem solchen Fall einheilen. Beim Einsetzen des Implantats wird die Zahnärztin oder der Zahnarzt darauf achten, dass das Implantat einen guten Halt hat und bei Bedarf wird das Implantat unter dem Zahnfleisch einheilen müssen. Zudem muss genügend Zeit für die Heilung des Knochens eingeräumt werden. Damit kann sich die Verankerung des geplanten Zahnersatzes verzögern (Monate).
Bis zu welchem Alter können Implantate eingesetzt werden?
Das Alter ist nach oben unbegrenzt, sofern die Wundheilung der Patientin oder des Patienten normal ist und keine allgemein-medizinischen Erkrankungen bestehend oder Medikamente eingenommen werden, die die Wundheilung verzögern. Das Mindestalter für ein Implantat wird mit Abschluss des regulären Körperwachstums erreicht, wobei es hier grosse individuelle Unterschiede gibt. Generell soll bei jungen Erwachsenen mit dem Einsetzen eines Implantates zum Ersatz eines Frontzahnes im Oberkiefer möglichst lange gewartet werden, sofern ein guter Ersatz des fehlenden Frontzahnes besteht (z.B. Klebebrücke).
Welches sind die Vorteile eines Zahnimplantats?
Bei einer Einzelzahnlücke kann durch ein Zahnimplantat auf das Beschleifen gesunder Nachbarzähne verzichtet werden. Dadurch kann die Lebensdauer dieser Zähne erhöht werden. Beim Einsatz einer Brücke müssten diese beschliffen werden.
In einem zahnlosen Kiefer kann mittels Implantaten ein komplettes Gebiss stabilisiert werden. Dadurch wird der Kaukomfort gesteigert und das Wohlbefinden sowie das Sicherheitsgefühl der Patientinnen und Patienten erhöht.
Durch ein Zahnimplantat wird der Kieferknochen an der zahnlosen Stelle wieder belastet und bildet sich dadurch weniger zurück. Ein Zahnimplantat trägt so wesentlich zur Erhaltung des Kieferknochens bei.
Welches sind die Nachteile eines Zahnimplantats?
Das Einsetzen eines Implantates erfordert einen chirurgischen Eingriff. Vor dem Einsetzen eines Implantates können ein Knochenaufbau und/oder ein Zahnfleischtransplantat nötig sein. Dabei handelt es sich ebenfalls um chirurgische Eingriffe und entsprechend müssen bestimmte Heilungszeiten abgewartet werden. Eine Implantattherapie ist insgesamt aufwändiger als die Behandlung mit Brücken. Bei mangelnder Mundhygiene sind Implantate infektionsanfälliger als eigene Zähne.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die Behandlungszeit – von der ersten Konsultation bis zur Fixation des Zahnersatzes auf dem Implantat – dauert in der Regel zwischen drei und neun Monaten. Müssen vor der eigentlichen Implantation noch Zähne gezogen oder muss der Kieferknochen aufgebaut werden, kann die Behandlung länger als ein Jahr dauern.
Was tut der Zahnarzt, wenn eine Entzündung rund um das Implantat festgestellt wird?
Mit regelmässigen Kontrollen in der Zahnarztpraxis und anhand von Röntgenbildern kann eine Entzündung rund um das Implantat rasch festgestellt werden. Diese Entzündungen sind meistens nicht schmerzhaft und werden deshalb nur durch Fachpersonen frühzeitig erkannt. Die Implantate werden dann mechanisch gereinigt und chemisch desinfiziert. Zudem werden betroffene Patientinnen und Patienten speziell instruiert, um das Implantat auch zu Hause ideal reinigen zu können. Die professionelle Reinigung und Desinfektion wird wiederholt, bis sich die Situation stabilisiert hat. In fortgeschrittenen Fällen können auch chirurgische Eingriffe nötig werden, um das Implantat zu erhalten.
Ist das Einsetzen des Implantats schmerzhaft?
Der chirurgische Eingriff wird mittels örtlicher Betäubung ausgeführt und ist damit schmerzfrei. Die Beschwerden nach der Operation können falls nötig mit Schmerztabletten gelindert werden.
Bin ich nach dem Einsetzen eines Zahnimplantats arbeitsunfähig?
Die meisten Patientinnen und Patienten sind am Tag nach der Operation wieder arbeitsfähig. Es können allerdings Schmerzen und Schwellungen auftreten. In seltenen Fällen kann es zu einem Bluterguss im Gesicht kommen, der nach einigen Tagen wieder verschwindet.
Auf was muss nach dem Einsetzen eines Zahnimplantats geachtet werden?
Beim Eingriff setzt der Zahnarzt das Implantat in den Kieferknochen ein. Bis das Implantat vollständig eingeheilt ist, vergehen je nach Situation wenige Wochen oder sogar einige Monate.
Zahnimplantate brauchen daher sehr viel Pflege und regelmässige Nachkontrollen. Bei mangelnder Mundhygiene sind Implantate infektionsanfälliger als eigene Zähne.
Kann jeder Zahnarzt ein Zahnimplantat operativ einsetzen oder ist dazu eine Zusatzausbildung nötig?
Die Anforderungen an eine Implantation variieren je nach Komplexität der individuellen Ausgangslage stark. Die Bandbreite beginnt mit relativ einfachen Implantaten bei zahnlosen oder teilbezahnten Patientinnen und Patienten. Aufwändigere Verfahren sind bei fehlendem Kieferknochen angezeigt. Sehr anspruchsvoll sind ästhetische Versorgungen im Frontzahnbereich. In der Schweiz ist die Implantattherapie Bestandteil der zahnärztlichen Aus- und Weiterbildung. Grundsätzlich können Implantate durch jede Zahnärztin und jeden Zahnarzt eingesetzt werden. Da Implantateingriffe immer anspruchsvoller werden, sollte der behandelnde Zahnarzt im Idealfall über eine zusätzliche Weiterbildung in Parodontologie, Oralchirurgie oder rekonstruktiver Zahnmedizin sowie allenfalls über den Weiterbildungsausweis für orale Implantologie der Schweizer Zahnärzte-Gesellschaft verfügen. Es gibt auch qualifizierte Allgemeinzahnärzte, die sich spezifisch eine Kompetenz in der Implantologie erarbeitet haben.
Wie und warum kann es zu einem Implantat-Verlust kommen?
Verschiedene Ursachen können zu einem Verlust des Implantates führen. Beim Einheilen des Implantates können eine zu starke Belastung, z.B. durch eine bestehende Prothese, eine ungenügende Knochenqualität, ein zu wenig stabiles Anwachsen des Knochens um das Implantat, ungünstige Kieferverhältnisse oder nicht fachgerechtes Einbringen des Implantats durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt zu Komplikationen führen. Nach der Fixation des Zahnersatzes auf dem Implantat können eine ungenügende Mundhygiene oder Infektionen zu einem Verlust des Implantates führen.
Was kostet ein Zahnimplantat?
Für ein Einzelimplantat mit Krone ohne Knochenaufbau muss mit Kosten von mindestens 3500 bis 5000 Schweizer Franken gerechnet werden. Dabei sind auch die Arbeiten des Zahntechnikers mitberücksichtigt. Eine Kostenberechnung durch den Zahnarzt und den Zahntechniker vor Beginn der Behandlung ist sinnvoll. Denn jede Patientin und jeder Patient benötigt eine für sie oder ihn angepasste individuelle Lösung, wobei auch die Anzahl der Implantate je nach Art der Rekonstruktion variiert.
Übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten?
In der Regel übernimmt die obligatorische Krankenversicherung keine zahnärztlichen Behandlungen. Bei bestimmten schweren Erkrankungen des Kausystems oder Folgen von schweren Allgemeinerkrankungen gehören die dadurch bedingten zahnärztlichen Behandlungen jedoch zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. In solchen Fällen kann unter Umständen auch ein Zahnimplantat von der Krankenversicherung vergütet werden. Bei Zahnverlust infolge eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung nach Bestätigung eines Kostengutsprachegesuchs durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt die Kosten für die Implantatbehandlung.
Wer haftet bei einem Misserfolg?
Es ist zu klären, was die Ursache für den Misserfolg ist. Wie bei allen medizinischen Dienstleistungen kann kein Behandlungserfolg garantiert werden. Hingegen haftet die behandelnde Person für nicht sachgerecht ausgeführte fachliche Leistungen (Planung, Information, Durchführung). Bei Zweifeln sollten Sie immer zuerst das Gespräch suchen, weil es häufig zur Klärung beiträgt. Bei einem Vertrauensverlust lassen Sie sich alle Dokumente (Röntgenbilder und eine Kopie der Krankengeschichte) aushändigen. Anschliessend können Sie sich an die Begutachtungskommission der kantonalen Zahnärztegesellschaften wenden. Dies allerdings nur, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt Mitglied einer kantonalen Sektion der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO ist.
Mein Implantat bereitet mir Probleme. Was kann ich tun?
Wenn ein Zahnimplantat Probleme bereitet, empfiehlt es sich, zunächst das Implantat durch den behandelnden Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin kontrollieren zu lassen. Dabei können Sie Ihr Problem oder Ihre Unzufriedenheit formulieren. Falls das Gespräch nicht zielführend verläuft, lassen Sie sich alle Dokumente (Röntgenbilder und eine Kopie der Krankengeschichte) aushändigen. Sie können sich danach an die Schweizerische Patientenorganisation (SPO) wenden. Die SPO verfügt über zahnmedizinische Fachpersonen, die Ihr Anliegen aufnehmen, Sie im Auftrag der Implantat Stiftung Schweiz beraten und erste Abklärungen vornehmen.