FAQ

Die häufigsten Fragen von Patient*innen

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen von den Patient*innen unserer Schweizer Fachzahnärzt*innen.

Ein Implantat ist dann die beste Lösung, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen und eine dauerhafte, stabile Lösung für den Zahnersatz gesucht wird. Die häufigsten Gründe für ein Implantat können Unfälle wie auch Verletzungen oder hygienische Faktoren wie Karies oder Parodontitis (entzündliche Erkrankung des Zahnfleischs) sein. Ein Implantat kann auch dann eingesetzt werden, wenn eine Unzufriedenheit mit bereits vorhandenen Prothesen besteht oder die Nachbarzähne vor Brücken geschützt werden sollen.
Der chirurgische Eingriff wird mittels örtlicher Betäubung ausgeführt und ist damit schmerzfrei. Die Beschwerden nach der Operation sind in der Regel gering und können, falls nötig, mit Schmerztabletten gelindert werden.
Ein Zahnimplantat ist kein schneller Eingriff, den man „einfach mal machen lässt“. Es braucht eine gründliche Abklärung, Erfahrung bei der Durchführung und eine gute Nachsorge. Nur so kann sich das Implantat richtig eingliedern und langfristig halten.

In der Schweiz sind zertifizierte Implantolog*innen speziell ausgebildet. Sie erkennen Risiken frühzeitig, planen individuell und sind auch nach dem Eingriff für Sie da. Sie sind lokal erreichbar und kennen Ihre Vorgeschichte.

Behandlungen im Ausland mögen zwar auf den ersten Blick günstiger wirken. Doch fehlerhaft eingesetzte Implantate oder mangelnde Knochenabdeckung können zu schwerwiegenden Problemen führen. Dann ist oft niemand mehr zuständig.

In der Schweiz profitieren Sie von Qualität, Nähe und Sicherheit. Das bedeutet mehr als nur ein gutes Gefühl: Es ist die beste Voraussetzung für ein erfolgreiches Implantat.

Als Alternative zu Implantaten gibt es die herkömmlichen Zahnbrücken. Dabei werden die künstlichen Zahnkronen anstelle des Implantats an den benachbarten Zähnen befestigt. Diese müssen dafür abgeschliffen werden, um die Brücke befestigen zu können.
In der Regel übernimmt die obligatorische Grundversicherung ihrer Krankenversicherung keine zahnärztlichen Behandlungen. Bei bestimmten schweren Erkrankungen des Kausystems oder bestimmten schweren Allgemeinerkrankungen und deren Folgen gehören die dadurch bedingten zahnärztlichen Behandlungen jedoch zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Art. 31 KVG). In solchen Fällen kann unter Umständen auch ein Zahnimplantat von der Krankenversicherung vergütet werden. Bei Zahnverlust infolge eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung nach Abklärung die Kosten für die Implantatbehandlung.
Das Alter ist nach oben unbegrenzt, sofern der Allgemeinzustand gut und die Wundheilung normal ist. Bezüglich Mindestalter wird ein abgeschlossenes Körperwachstum abgewartet, was normalerweise bei einem Alter von 20 Jahren der Fall ist.
Raucher*innen können grundsätzlich ein Implantat bekommen. Durch den Tabakkonsum kann sich der Heilungsprozess allerdings verlangsamen oder es können weitere Komplikationen auftreten. Es ist nach dem individuellen Gesundheitszustand des Zahnfleischs und des Knochens zu werten, ob ein Implantat möglich und sinnvoll ist.
Allergien bei einem Implantat sind sehr selten, aber möglich. In den vereinzelten Fällen kann es zu einer Titanallergie oder Überempfindlichkeiten gegen bestimmte Materialien kommen. Dabei ist wichtig, dass Titan selbst keine Allergien auslösen kann. Titanallergien können nur dann auftreten, wenn es sich nicht um reines Titan handelt und mit Zinn oder Nickel verunreinigt wurde. Unverträglichkeiten können als körperliche Reaktion gegen Fremdkörper oder Infektionen auftreten.
Die etablierten Implantatfirmen auf dem Markt investieren viel Wissen und Geld in die Produktentwicklung, die Produktion, in die Qualitätssicherung sowie in die klinische Langzeitforschung von Zahnimplantaten. Zudem bestehen patentierte Verfahren, die eine Implantatoberfläche knochenfreundlich machen. Obwohl die günstigeren Nachahmerprodukte äusserlich den etablierten Implantatsystemen ähneln, kann die Qualität nicht umfassend eingeschätzt werden.

Solange diese Informationen fehlen, stützt sich die Implantat Stiftung Schweiz exklusiv auf wissenschaftlich etablierte Systeme ab. Informieren Sie sich bei Ihrer Zahnärzt*in über die verwendeten Produkte.

Die Unterschiede zwischen Ober- und Unterkiefer zeigen sich vor allem in der Dichte, Struktur und in der Anatomie des Knochens. Während der Knochen im Oberkiefer weicher ist, ist der Knochen im Unterkiefer dichter und härter. Dadurch bildet der Unterkiefer auch ein stabileres Fundament für ein Implantat. Im Oberkiefer wird meist der Knochen zusätzlich aufgebaut und mit einem Erhöhung des Bodens der Kieferhöhle ergänzt. Dies führt dazu, dass die Einheilung des Implantats länger dauert.
Mit regelmässigen Kontrollen und Röntgenaufnahmen kann eine beginnende Entzündung und ein Knochenabbau um das Zahnimplantat relativ rasch festgestellt werden. Die Implantatoberfläche wird mit entsprechenden Instrumenten gereinigt und mit feinen Pasten poliert. Gleichzeitig werden die Schleimhauttaschen mit einem Desinfektionsmittel gespült. Dieser Vorgang wird in engeren Abständen wiederholt, bis sich die Situation stabilisiert hat. In fortgeschrittenen Fällen sind chirurgische Eingriffe und/oder Antibiotika eine Möglichkeit.
Wenn keine besonderen Risiken bestehen, reicht eine halbjährliche Kontrolle. Bei möglichen Risiken oder anderen entzündlichen Erkrankungen bedarf es individuelle Absprache mit dem eigenen Zahnarzt resp. der eigenen Zahnärzt*in.
Zahnimplantate können, je nach vorliegendem Fall, ausgetauscht werden. Wenn sie defekt sind oder den Gesundheitszustand verschlechtern, können diese angepasst und ersetzt werden. In Fällen von Zahnfleischerkrankungen muss das Implantat, je nach Vorfall, ausgetauscht oder ganz herausgenommen werden.
Durch den heutigen medizinischen Stand und in der Schweiz von qualifizierten Zahnärzt*innen eingesetzte Implantate halten in der Regel sehr lange. Wenn der Implantatverlust nicht verhindert werden kann, muss das Implantat operativ wieder entfernt werden. Dies kann geschehen, wenn das Implantat nicht fachgerecht eingesetzt wurde, der Körper das Implantat als Fremdkörper abstösst, oder sich das Implantat lockert oder nicht hält.

Ob ein Implantat erneut eingesetzt werden kann, hängt von der Ursache des Implantatverlustes ab. Dies wird durch den qualifizierten Fachzahnärzt*innen untersucht und beurteilt.

Es ist zu klären, ob ein Behandlungsfehler (Planung, Information, Durchführung) vorliegt. Wie bei allen medizinischen Dienstleistungen kann keine Garantie auf den Behandlungserfolg geleistet werden, hingegen haftet die behandelnde Person für nicht sachgerechte fachliche Leistungen. Die in der Schweiz behandelnden Zahnärzt*innen wissen dies und werden deshalb die Leistungen korrekt dokumentieren, um die Fehlerfreiheit belegen zu können. Bei Zweifeln sollte ein offenes Gespräch immer der erste Schritt sein und trägt häufig zur Klärung bei. Dies kann allerdings nur bei Fachzahnärzt*innen in der Schweiz garantiert werden und nicht für Implantate, die allenfalls im Ausland gemacht werden.

Bei einem Vertrauensverlust die Begutachtungskommission der kantonalen Zahnärztegesellschaften angerufen werden, allerdings nur, wenn der Zahnarzt Mitglied einer kantonalen Sektion der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist.

Die meisten Patient*innen sind am Tag nach der Operation wieder arbeitsfähig. Es können allerdings leichte Schmerzen und Schwellungen auftreten wie nach jedem chirurgischen Eingriff. In seltenen Fällen kann es zu einem Bluterguss (Hämatom) im Gesicht kommen.

Bei einem Vertrauensverlust die Begutachtungskommission der kantonalen Zahnärztegesellschaften angerufen werden, allerdings nur, wenn der Zahnarzt Mitglied einer kantonalen Sektion der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist.

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